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Anmeldung & Beitragszahlung

Anmeldung in Krippe, Kindergarten & Hort

Willkommen bei KiTa Bremen

Sie möchten Ihr Kind bei KiTa Bremen anmelden?

Wir bieten in 78 Kinder- und Familienzentren Betreuungsplätze für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder an.

Die Anmeldezeit für Krippen- und Kindergartenplätze findet im Januar statt.
Im Februar beginnt die Anmeldung für Hortkinder.

Sie haben Ihr Wunsch-Kinder- und Familienzentrum gefunden?
Besuchen Sie zur Anmeldung Ihres Kindes das Kita-Portal.

Im Kita-Portal haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für bis zu drei Wunscheinrichtungen anzumelden.
Die Kinder-ID, die Sie zur Anmeldung benötigen, erhalten Sie auf Anfrage unter:
leitstelle.tagesbetreuung@kinder.bremen.de.

Sobald die Online-Anmeldung erfolgt ist, scheint Ihre Anmeldung im System in der von Ihnen gewählten Einrichtungen auf. Die Einrichtungsleitungen bearbeiten dann Ihre Anfrage.

Über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung können Sie sich jederzeit im Kita-Portal informieren.
In den FAQ zur Online-Anmeldung und im Informationsflyer des Kita-Portals (pdf, 3.1 MB) erfahren Sie mehr über den Online-Anmeldevorgang.

Sollten Sie nicht auf das Kitaportal zugreifen können, unterstützen unsere Zentrumsleitungen Sie gerne.

Fragen zur Platzvergabe und Kita-Portal

Bitte wenden Sie sich an den Elternservice bei der Senatorin für Kinder und Bildung:
Telefon: 0421 / 361-92000

Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag von 9 bis 11 Uhr
Dienstag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
tagesbetreuung@kinder.bremen.de

Unterstützung für die Kitaplatz Online-Anmeldung in Bremen-Nord

Die Academy des Digital Impact Labs unterstützt Eltern im Bremer Norden bei der Online-Anmeldung im Kita-Portal. Hier geht es zur Terminübersicht des Digital Impact Labs 2024.

Allgemeine Informationen zur Anmeldung, Betreuungszeiten und Beiträgen finden Sie auch hier:

Das Aufnahmeortsgesetz regelt die Aufnahmekriterien, die Aufnahmezeitpunkte und das Anmelde- und Aufnahmeverfahren für die einzelnen Angebotsarten und Organisationsformen. Ferner regelt es die Öffnungs- und Betreuungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder. Die Regelungen stehen Ihnen im Folgenden zum Download bereit:

In unseren Fragen & Antworten zur Anmeldung & Beiträgen beantworten wir Fragen zum Aufnahmeverfahren.

Im Folgenden stellen wir Ihnen Bescheinigungsvorlagen als Nachweis für das Auswahlkriterium "Erwerbstätigkeit" zur Verfügung. Die Bescheinigung dient als Vorlage für Ihren Arbeitgeber bzw. Ihren Aus- und Weiterbildungsträger als Nachweis für den Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung gemäß BremAOG § 6, Absatz 1, Punkt 3c. Darüber hinaus kann die Bescheinigungsvorlage auch als Nachweis für einen sieben- bzw. acht-stündigen Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung gemäß BremAOG § 5 Absatz 4 Punkt 2, der über den gesetzlichen Rechtsanspruch hinausgeht, genutzt werden.

Als Nachweis für den Betreuungsbedarf für Schulkinder in einem Hort gemäß BremAOG § 6 Absatz 3 Punkt 2 können Sie das nachfolgende Dokument nutzen:

Sie können entsprechende Nachweise auch ohne Nutzung dieser Vordrucke erbringen. Hierfür reicht eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers/ Aus- und Weiterbildungsträgers über Ihre regulären Beschäftigungszeiten/ Aus- und Weiterbildungszeiten von Montag bis Freitag aus.

Die Kita-Beiträge werden zentral durch Performa Nord festgesetzt.

Gerne steht Ihnen der Kita-Beitragsservice bei allen Fragen zur Festsetzung des Elternbeitrags zur Verfügung:

Performa Nord Kita-Beitragsservice

Besucheradresse:
An der Weide 50
28195 Bremen

Grundsätzlich gilt, dass Eltern für Kinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt keine Kita-Beiträge zahlen.

Beitragspflichtig bleiben jedoch:

  • die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren
  • die Mittagsverpflegung sowie
  • die Hortbetreuung

Die Grundsätze für die Ermittlung der Höhe des Kita-Beitrags - zu denen unter anderem die Betreuungsdauer, die Höhe des Familieneinkommens und Geschwisterermäßigungen zählen - sind im Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 567.5 KB) beschrieben. Hier ist auch die individuelle Beitragshöhe einzusehen.
Die Beitragsordnung mit ihren Anlagen ist ein von der Bürgerschaft beschlossenes Ortsgesetz und damit von KiTa Bremen nicht frei auszugestalten.

Weitere Informationen zur Beitragszahlung erhalten Sie in unseren Fragen & Antworten zur Anmeldung & Beiträgen.

Wichtige Fragen & Antworten

Nachfolgend beantworten wir wichtige Fragen zum Anmeldeverfahren und Beitragszahlung.

Anmeldeverfahren:

Auf der Webseite von KiTa Bremen finden Sie Übersichten von den unterschiedlichen Betreuungsangeboten nach Stadtteilen geordnet:

Klassischerweise finden im Januar Tage der offenen Tür in den Kinder- und Familienzentren statt.
Wann, in welchem Kinder- und Familienzentrum der Tag der offenen Tür angeboten wird, erfahren Sie hier. Informieren Sie sich auch gerne auf den Webseiten der Häuser, die Sie über KiTa Bremens Zentrumssuche aufrufen können.

Haben Sie Ihre Wunscheinrichtung gefunden, können Sie sich online über das Kita-Portal für einen Platz anmelden. Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie in Frage 3.

Allen Kindern, deren Eltern eine Betreuung wünschen, haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz von sechs Stunden in der Krippe (0-3 Jahre) und sechs Stunden im Kindergarten (3-6 Jahre).

Benötigen Sie mehr als 30 Stunden Betreuung in der Woche, weil Sie arbeiten, eine Ausbildung machen, eine Arbeit suchen oder sich für eine Arbeit qualifizieren – benötigen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers, des Jobcenters oder des Arbeitsamts. Auch ein durch das Amt für Soziale Dienste bescheinigter, zusätzlicher Förderbedarf kann angemeldet werden. In jedem Fall muss ein zusätzlicher Betreuungsbedarf jährlich neu über das Kita-Portal beantragt werden.

Auf das Betreuungsangebot im Hort gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Die Anmeldung für Krippen-, Kindergarten und Hortplätze erfolgt online über das Kita-Portal Bremen.

Für die Anmeldung benötigen Sie eine Kinder-ID für Ihr Kind. Diese erhalten Sie automatisch im November vor dem 1. Geburtstag Ihres Kindes per Post.

Sollte dies nicht erfolgen, können Sie die Kinder-ID anfragen unter:
tagesbetreuung@kinder.bremen.de.

So funktioniert das Kita-Portal:

(1.) Informieren Sie sich im Kita-Portal über alle Betreuungsangebote in der Stadtgemeinde Bremen.
(2.) Wählen Sie Ihre Wunscheinrichtungen aus. Sie können maximal zwei Alternativen zu Ihrer Wunscheinrichtung angeben.
(3.) Nach Abschluss der Anmeldung, werden Ihre Angaben automatisch den ausgewählten Einrichtungen übermittelt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben das Kita-Portal für die Anmeldung zu nutzen, können Sie einen Antrag in Papierform stellen. Dazu wenden Sie sich gern an die Zentrumsleitungen von KiTa Bremen.

Für Kinder, die bereits in der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle betreut werden, bedarf es bei Fortsetzung der Betreuung (und unabhängig von der (zeitlichen) Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses) einer erneuten Anmeldung (für Hort) oder eines Antrags auf Weiterbetreuung (für Kindergarten und Krippe) für das kommende Kindergartenjahr.

Siehe auch die FAQ Kita-Portal.

Die Online-Anmeldung können Sie prinzipiell ganzjährig vornehmen. Das Verfahren zur Vergabe von Krippen- und Kindergartenplätzen beginnt allerdings immer erst im Januar und für Hortkinder im Februar. Diese Monate stellen die Hauptanmeldezeit dar.

Bei der Anmeldung werden Sie gebeten, den gewünschten Betreuungsbeginn anzugeben. Melden Sie Ihr Kind zum 1. August an, steigt die Wahrscheinlichkeit einen Platz zu bekommen, da zu diesem Zeitpunkt das neue Kita-Jahr beginnt. Hinweis: Papieranmeldungen zum 1. August sind nur im Januar möglich.

Sobald Ihrem Kind ein Platzangebot gemacht wird, werden Sie benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt zumeist im März. Sie haben 14 Tage Zeit, um zu bestätigen, dass Sie den Platz annehmen - andernfalls bekommt ein anderes Kind automatisch den Platz zugewiesen.

Das neue Kita-Jahr beginnt immer zum 1. August. Kinder, die zum ersten Mal eine Kita besuchen, beginnen mit einer Eingewöhnungsphase. Diese beginnt frühestens nach den Sommerferien.

Siehe auch Webseite der Senatorin für Kinder und Bildung und die FAQ Kita-Portal.

Für alle Anmeldungen, unabhängig vom Anmeldedatum, gilt: Wenn es mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, muss die Zentrumsleitung entscheiden, welche Kinder eine Zusage erhalten. Hierbei werden die gesetzlichen Auswahlkriterien berücksichtigt.

(1.) Unabhängig von der Anzahl der untenstehenden, erfüllten Auswahlkriterien werden Kinder von pädagogischen Fachkräften im Sinne des § 10 Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 BremKTG zuerst in Krippe, Kindergarten und Hort aufgenommen, die nachweislich mindestens halbtags bei einem nach § 18 BremKTG geförderten Träger oder beim städtischen Eigenbetrieb KiTa Bremen in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Großtagespflegestelle in der Stadtgemeinde Bremen beschäftigt sind. Gleiches gilt für Kindertagespflegepersonen, die in Kindertageseinrichtungen als Zweitkräfte oder in Großtagespflegestellen beschäftigt sind.

(2.) Anschließend werden Kinder aufgenommen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Amt für Soziale Dienste bestätigt, dass die Betreuung des Kindes für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • sie einen festgestellten Sprachförderbedarf nach §36 Absatz 2 des Bremischen Schulgesetzes haben.

Vorschulkinder werden ebenfalls vorrangig aufgenommen.

Des Weiteren gelten folgende, gleichrangige Auswahlkriterien:

Die Aufnahmekriterien von Kindern unter einem Jahr:

  1. Erwerbstätigkeit / Arbeitssuche

Die Aufnahmekriterien für Kinder über 1 Jahr:

  1. Wohnort- oder Arbeitsplatznähe
  2. Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung
  3. Erwerbstätigkeit / Arbeitssuche beider Sorgeberechtigter
  4. Erwerbstätigkeit / Arbeitssuche bei Alleinerziehenden
  5. Die Konzeption der Einrichtung ist gewünscht.

Die Aufnahmekriterien für Hortkinder:

  1. In Wohnortnähe ist kein vorrangig zu nutzendes schulisches Ganztagsangebot verfügbar.
  2. Erwerbstätigkeit / Arbeitssuche
  3. Schulnähe
  4. Jüngere Kinder sind vor älteren Kindern zu berücksichtigen.

Details zu den Aufnahmekriterien sind dem Bremer Aufnahmeortsgesetzt (pdf, 298.3 KB) zu entnehmen.

Ja, eine Anmeldung kann abgelehnt werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Anmeldung um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfs in der Kita dient. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten. Dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes entsprochen. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.

Siehe auch die FAQ Kita-Portal.

Es kann vorkommen, dass Ihr Kind dort, wo Sie es angemeldet haben, nicht aufgenommen werden kann, weil andere Kinder mehr Kriterien erfüllen, bzw. keine freien Plätze vorhanden sind. Es ist wichtig, dass Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Kindes entscheiden, ob alternativ eine Vermittlung in einer Nachbareinrichtung oder das Angebot der Kindertagespflege für Sie in Frage kommt, wenn dieser Fall eintritt. Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes nur dort vorstellen können, wo es angemeldet ist, müssen Sie warten, bis in der Kita ein Platz frei wird. Bis dahin wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste der Kita geführt. (Hinweis: Wird ein Platz in der Wunsch-Kita frei, werden zur Vergabe erneut die Kriterien des Aufnahmeortsgesetztes (siehe Frage 5) angewandt. Eine Priorisierung von Kindern auf Wartelistenplätzen erfolgt nicht).

Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes auch in einer benachbarten Kita vorstellen können, wird eine regionale Vermittlung versucht. Sollte diese regionale Vermittlung nicht erfolgreich sein, kann Ihre Anmeldung auf Wunsch zur zentralen stadtweiten Vermittlung an die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung weitergegeben werden.

Siehe auch die FAQ Kita-Portal.

Nein. Die Platzvergabe erfolgt nach den Kriterien des Aufnahmeortsgesetzes (siehe Frage 5). Eine Anmeldung Jahre im Voraus im Sinne des Warteplatz-Prinzips oder gar vor der Geburt verschafft Ihnen keinen Vorteil und ist dementsprechend auch nicht möglich.

Siehe auch die FAQ Kita-Portal.

  • Das Bürgertelefon Bremen steht für allgemeine Fragen zum Kita-Anmeldeverfahren zur Verfügung: 115
  • Nutzen Sie die Hotline für Kindertagesbetreuung von der Senatorin für Kinder und Bildung, wenn Sie Fragen haben oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren möchten: 0421 361-92000
    Hotline-Zeiten: Montag und Donnerstag von 9:00 bis 11:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 13:30 bis 15:30 Uhr
    Sie können sich auch gerne per E-Mail an die Senatorin für Kinder und Bildung wenden: tagesbetreuung@kinder.bremen.de

Beitragszahlung:

Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Beitragszahlung.

Für Eltern von Kindern nach Vollendung des dritten Lebensjahres (3-6 Jahre) bis zum Schuleintritt sind Kita-Plätze in Bremen beitragsfrei. Abhängig vom Einkommen tragen Sie als Eltern einen Teil der Kosten der Mittagsverpflegung (die Mittagessenpauschale).

Wenn Sie die Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren (0-3 Jahre), die Mittagsverpflegung oder die Hortbetreuung in Anspruch nehmen, hängt die Höhe des Beitrages von Ihrem Familieneinkommen und der täglichen Betreuungsdauer ab.

Dem Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen (pdf, 567.5 KB) können Sie Ihre individuellen Beitragskosten entnehmen.

Sieh auch die Webseite der Senatorin für Kinder- und Bildung.

Der Kita-Beitrag von Kindern im Alter unter drei Jahren (0-3 Jahre), die Mittagsverpflegung sowie die Hortbetreuung wird für das ganze Kindergartenjahr als Jahresbeitrag berechnet.

Ein Kita-Jahr beginnt immer am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Der Jahresbeitrag teilt sich in zwölf monatliche Raten auf. Die erste Rate muss für den Monat August gezahlt werden, die letzte Rate für den Monat Juli des Folgejahres. Der Beitrag muss auch bezahlt werden, wenn Sie für Ihr Kind keine Ferienbetreuung wünschen.

Die Beiträge werden ab dem 1. August berechnet, weil der Kita-Beitrag insgesamt als Jahresbeitrag veranschlagt wird. Die Gesamtkosten werden auf insgesamt zwölf Raten umgelegt. Sie zahlen den Jahresbeitrag folglich monatlich ab. Die Ratenzahlung beginnt mit dem Kindergartenjahr am 1. August und endet jeweils am 31. Juli des Folgejahrs.

Die Kita-Beiträge werden zentral durch Performa Nord festgesetzt.

Gerne steht Ihnen der Kita-Beitragsservice bei allen Fragen zur Festsetzung des Elternbeitrags zur Verfügung:

Performa Nord Kita-Beitragsservice

Besucheradresse:
An der Weide 50
28195 Bremen