Kinder, die KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren besuchen, müssen seit 1. März 2020 gemäß Masernschutzgesetzt vor Ihrer Aufnahme in die Einrichtungen einen Nachweis erbringen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht. Dieser Nachweis kann mit einem Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.
Ab welchem Alter muss ein Kind über einen Impfschutz verfügen?
Das Masernschutzgesetz gilt darüber hinaus auch für Beschäftigte von KiTa Bremen und erwachsene Personen, die KiTa Bremens Einrichtungen regelmäßig (länger als 3 Tage) und mehr als nur ein paar Minuten in der Einrichtung aufhalten.
Wann müssen Erwachsene in welchen Situationen einen Masernschutznachweis erbringen?
In folgenden Situationen ist kein Nachweis zu erbringen: Hol- und Bringverkehr & Elterngespräche/-abende
KiTa Bremen stellt Erwachsene eine Bescheinigung über den Masernimpfschutz als Download zur Verfügung. Dieser ist im entsprechenden Kinder- und Familienzentrum einzureichen
Wir überarbeiten die mehrsprachigen Bescheinigungen zum Masernimpfschutz aktuell und aktualisieren die Downloads in Kürze.
Detaillierte Informationen zu den Regelungen des Masernschutzgesetzt stellt Ihnen des Gesundheitsamt Bremen zur Verfügung: