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Kindergesundheit

Masernschutzimpfung

Impfnachweispflicht für Kita-Kinder

Kinder, die KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren besuchen, müssen seit 1. März 2020 gemäß Masernschutzgesetzt vor Ihrer Aufnahme in die Einrichtungen einen Nachweis erbringen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht. Dieser Nachweis kann mit einem Impfausweis oder durch eine ärztliche Bescheinigung erbracht werden.

Ab welchem Alter muss ein Kind über einen Impfschutz verfügen?

  • Alle Kinder, die unter zwei Jahre alt sind, müssen mindestens eine Masernschutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen und können dann aufgenommen werden.
  • Alle Kinder, die unter einem Jahr alt sind, können aufgenommen werden (auch wenn kein Nachweis vorliegt).

[H2 Impfnachweispflicht für Erwachsene]

Das Masernschutzgesetz gilt darüber hinaus auch für Beschäftigte von KiTa Bremen und erwachsene Personen, die KiTa Bremens Einrichtungen regelmäßig (länger als 3 Tage) und mehr als nur ein paar Minuten in der Einrichtung aufhalten.

Wann müssen Erwachsene in welchen Situationen einen Masernschutznachweis erbringen?

  • Personen, die in der Kita arbeiten
  • Eltern, die mehr als drei Tage für mehrere Minuten in der Kita sind
  • Eltern, die die Eingewöhnung begleiten
  • Andere Personen, die mehr als drei Tage für mehrere Minuten in der Kita sind. Das gilt zum Beispiel für Ehrenamtliche, Begleitpersonen während der Eingewöhnung, Lesepat:innen und Handwerker:innen.

In folgenden Situationen ist kein Nachweis zu erbringen: Hol- und Bringverkehr & Elterngespräche/-abende

Bescheinigung über den Masernimpfschutz

KiTa Bremen stellt Erwachsene eine Bescheinigung über den Masernimpfschutz als Download zur Verfügung. Dieser ist im entsprechenden Kinder- und Familienzentrum einzureichen

Bescheinigung über den Masernimpfschutz - mehrsprachig

Die Bescheinigung über den Masernimpfschutz steht Ihnen im Folgenden in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung.

Sprache Bescheinigung über den Masernimpfschutz
AlbanischDëshmi rreth mrojtjes kundër fruthit (pdf, 270.6 KB)
Amharischከኩፍኝ መከላከልን ማስረጃ (pdf, 390.2 KB)
Arabischإظهار الحماية ضد الحصبة (pdf, 669.9 KB)
BulgarischДоказване на защитата срещу морбили (pdf, 378.5 KB)
Dariمحافظت در برابر سرخک را ثابت کنید (pdf, 423.4 KB)
EnglischProof of Protection against Measles (pdf, 232 KB)
FranzösischJustifier la protection contre la rougeole (pdf, 233.8 KB)
KurdischParastina li dijî nexweşiya sorikê piştrast bikin (pdf, 309.1 KB)
PolnischWykaz ochrony przed odrą (pdf, 334 KB)
RussischДоказать наличие защиты от кори (pdf, 196.7 KB)
SerbischDokaz o zaštiti od malih boginja (pdf, 317 KB)
SpanischDemostrar protección contra el sarampión (pdf, 162.7 KB)
TürkischKızamığa karşı korumayı kanıtlayın (pdf, 223.1 KB)
UkrainischПродемонструйте захист від кору (pdf, 196.7 KB)

[H2 Ausführliche Informationen zum Masernschutzgesetz]

Detaillierte Informationen zu den Regelungen des Masernschutzgesetzt stellt Ihnen des Gesundheitsamt Bremen zur Verfügung: