20.02.2020 - Zum 1. März 2020 tritt die Masernimpfpflicht für alle Kinder in Kraft, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden sowie für die dort arbeitenden Personen.
Alle Kinder, die ab dem 1. März 2020 in KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren aufgenommen werden, müssen eine Masernimpfung nachweisen. Hierzu ist es ausreichend, wenn Eltern den Impfausweis der Einrichtung vorlegen.
Die Masernimpfung besteht aus zwei Impfungen: Die erste Impfung kann im Alter ab neun Monaten bis zu vierzehn Monaten vorgenommen werden. Die zweite Impfung findet in der Regel im Alter zwischen 15 und 23 Monaten statt.
Alle Personen, die bereits bei KiTa Bremen in einer Einrichtung beschäftigt sind und nach 1970 geboren wurden, müssen bis zum 31. Juli 2021 die Masernimpfung nachweisen.
Für alle neuen Mitarbeiter*innen in KiTa Bremens Kinder- und Familienzentren, die ab dem 1. März 2020 eingestellt werden, müssen die Einstellungsunterlagen einen Nachweis des Impfstatus enthalten.
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